Kaiserstraße 28
73760 Ostfildern-Nellingen
Ihr Spezialist für Klima- und Kältetechnik (Bild: CC-BY-Lizenz Sara Björk)

Notwendigkeit von Wartungen

       

 Warum sollte ich meine Kälte- / Klimaanlage warten lassen ?

Jahrein, jahraus liefern Ihre Kälte- und Klimaanlagen „Kälte“ und / oder „Heizwärme“.

Dabei sind Laufzeiten von 20 Stunden pro Tag keine Seltenheit. Dies ist vergleichbar mit einer Autolaufleistung von 300'000 km pro Jahr bei Tempo 50 km/h. Gönnen Sie Ihrer Kälte- / Klimaanlage so viel Pflege, wie Sie Ihnen für Ihr Auto als selbstverständlich erscheint.

Eine regelmäßige Wartung der Kälte- und Klimaanlage ist nicht nur eine Sache der Vernunft, sie ist auch gesetzlich vorgeschrieben. In der EU-Verordnung 2037/2000 ist festgelegt, dass ortsfeste Kälteanlagen mit mehr als 3 kg Füllmenge, mindestens ein mal pro Jahr einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. (Bei größeren Füllmengen können bis zu ¼ jährliche Prüfintervalle notwendig werden). Verantwortlich für die Durchführung der Inspektionen ist der Betreiber der Anlagen. Denn nur durch regelmäßige Inspektionen und Dichtheitsprüfungen kann die Umweltbelastung durch direkte und indirekte Emissionen auf dem niedrigst erreichbaren Stand gehalten werden.

Eine ordnungsgemäße Wartung umfasst nicht nur die Überprüfung der Anlagen auf Funktions- und Betriebssicherheit, sondern auch

  • die Reinigung der Kältemittelverflüssiger zur Energieeinsparung
  • die Reinigung und Desinfektion der Verdampferoberfläche zur Verbesserung der Lufthygiene
  • die Überprüfung der zentralen- und regelungstechnischen Einrichtungen
  • die Überprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen

Die Wartung trägt somit zu einem sparsameren Einsatz von Elektroenergie bei, verlängert die Lebensdauer der Gesamtanlage, trägt durch rechtzeitiges Erkennen von Defekten zu einer höheren Betriebssicherheit bei und reduziert Folgeschäden. Wir bieten Wartungsverträge an, die speziell auf Ihre Anlage abgestimmt sind. Damit können Sie Ihre Prüfpflicht auf uns übertragen!

Auch Gewährleistungsansprüche an Hersteller während der ersten 24 Monate können nur geltend gemacht werden, wenn der Nachweis einer Wartung erbracht wird.

Auf den Bereich Kundendienst / Wartung legen wir in unserem Hause besonderen Wert.

Wir haben 2 Kälteanlagenbaumeister und 5 vom Bundesinnungsverband zertifizierte Kundendiensttechniker mit langjähriger Erfahrung im Bereich Kundendienst / Wartung für Sie im Einsatz. Speziell eingerichtete Kundendienstfahrzeuge mit den gängigen Ersatzteilen stehen für Wartungen und Dichtheitsprüfungen zur Verfügung, so dass in der Regel eine 2. Anfahrt nicht erforderlich ist.

Da sich die Anlagentechnik ständig verbessert, besuchen unsere Mitarbeiter regelmäßig Schulungen, sowohl beim Bundesinnungsverband des Kälteanlagenbauerhandwerks als auch bei namhaften Herstellern, um auf dem neusten Stand der Technik zu bleiben.